Der aufregendste Platz war schon immer in der Mitte
Bevor die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Mindestalter ( - 6 Monate ) muss erreicht sein
Klasse A1: Alter 16
Klasse A2: Alter 18
Klasse A: Alter 24
Der Führerscheinantrag:
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksrathaus (Hauptwohnsitz) werden folgende Unterlagen benötigt:
Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule
Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (entfällt, wenn ein Führerschein vorhanden ist)
Sehtest
Personalausweis oder Reisepass und der eventuell vorhandene Führerschein
Biometrisches Foto
Antragsgebühren (ca. 43,00 €)
Motorrad Führerscheinklassen
Klasse A2
Krafträder bis 35 kW ( 48 PS )
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung vonnicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermassemax. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A
Krafträder/ Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeugemit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 24 Jahre