Frau auf einem Motorrad während der Führerscheinausbildung

Der aufregendste Platz war schon immer in der Mitte

 



Voraussetzungen Motorradführerschein:


Bevor die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Mindestalter ( - 6 Monate ) muss erreicht sein

Klasse A1: Alter 16

Klasse A2: Alter 18

Klasse A: Alter 24   

 

Der Führerscheinantrag:

 

Für den Antrag beim zuständigen Bezirksrathaus (Hauptwohnsitz) werden folgende Unterlagen benötigt:

Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule

Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (entfällt, wenn ein Führerschein vorhanden ist)

Sehtest

Personalausweis oder Reisepass und der eventuell vorhandene Führerschein

Biometrisches Foto

Antragsgebühren (ca. 43,00 €)

Motorrad Führerscheinklassen

 

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW ( 48 PS )

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung vonnicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermassemax. 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre

 

Klasse A

Krafträder/ Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeugemit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 24 Jahre